Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 04.05.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06   

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https://dejure.org/2006,2927
OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06 (https://dejure.org/2006,2927)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.09.2006 - 2 Wx 13/06 (https://dejure.org/2006,2927)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. September 2006 - 2 Wx 13/06 (https://dejure.org/2006,2927)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zur Anfechtbarkeit der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung durch den Notar bzw. der Ankündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BeurkG § 54, BNotO § 15 II
    Zur Anfechtbarkeit der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung durch den Notar bzw. der Ankündigung

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG §§ 53, 54; BNotO § 15
    Kein Rechtsmittel gegen Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer Urkunde durch den Notar oder gegen deren Ankündigung; Einflussnahme des Schuldners auf die Entschließung des Notars zur Klauselerteilung durch ein ...

  • Judicialis

    BeurkG § 54; ; BNotO § 15 II

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 15 Abs. 2; BeurkG § 54
    Zur Anfechtbarkeit der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung durch den Notar bzw. der Ankündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen vollstreckbare Ausfertigung einer Urkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 76 (Auszüge)

    BeurkG §§ 53, 54; BNotO § 15
    Kein Rechtsmittel gegen Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 218
  • FGPrax 2006, 278
  • FamRZ 2007, 492
  • Rpfleger 2007, 154
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 22.10.1998 - 15 W 181/98

    Keine w eitere Beschw erde des Schuldners gegen stattgebende

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06
    Vielmehr gibt § 54 BeurkG lediglich dem Gläubiger die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Weigerung des Notars herbeizuführen und so seinen Anspruch auf Erteilung einer vollstreckbaren bzw. einer weiteren Ausfertigung durchzusetzen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 861).

    Formelle Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel kann er mit der Klauselerinnerung (§ 732 i.V.m. § 767 Abs. 3 ZPO), materiell-rechtliche Einwendungen im Wege der Vollstreckungsgegenklage bzw. Klauselgegenklage (§§ 767, 768 ZPO i.V.m. § 797 Abs. 4, 5 ZPO) oder - soweit sie die Wirksamkeit der Unterwerfungsklausel betreffen - nach den von dem BGH hierzu entwickelten Grundsätzen analog § 767 ZO bzw. im Wege der Feststellungsklage geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1997, 204; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 861; Huhn/von Schuckmann, aaO, § 54 Rn. 11; Schippel/Reithmann, aaO, § 15 Rn. 82; Winkler, aaO, § 54 Rn 13).

  • OLG München, 06.06.1997 - 11 W 1677/97

    Umfang der notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung bei Herausgabevollstreckung

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06
    Insoweit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der rechtswissenschaftlichen Literatur allgemein anerkannt, dass ein Schuldner grundsätzlich auf die Entschließung des Notars zur Klauselerteilung durch ein Rechtsmittel keinen Einfluss nehmen kann (OLG Düsseldorf, FGPrax 1999, 34; OLG Frankfurt, OLGZ 1982, 201 [202]; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 204; Schippel/Reithmann, BNotO, 7. Auflage 2000, § 15 Rn. 82).

    Formelle Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel kann er mit der Klauselerinnerung (§ 732 i.V.m. § 767 Abs. 3 ZPO), materiell-rechtliche Einwendungen im Wege der Vollstreckungsgegenklage bzw. Klauselgegenklage (§§ 767, 768 ZPO i.V.m. § 797 Abs. 4, 5 ZPO) oder - soweit sie die Wirksamkeit der Unterwerfungsklausel betreffen - nach den von dem BGH hierzu entwickelten Grundsätzen analog § 767 ZO bzw. im Wege der Feststellungsklage geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1997, 204; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 861; Huhn/von Schuckmann, aaO, § 54 Rn. 11; Schippel/Reithmann, aaO, § 15 Rn. 82; Winkler, aaO, § 54 Rn 13).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.1995 - 3 Wx 168/95

    Vollstreckbare Ausfertigung für einen Miteigentümer als Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06
    Dem Notar waren keine Kosten aufzuerlegen, da er am Beschwerdeverfahren nicht beteiligt ist (vgl. nur OLG Düsseldorf, DNotZ 1996, 539 [541]; Senat, MittRhNotK 1993, 169 [170]; Senat, Beschluss vom 11. August 2000, 2 Wx 28/00 m.w.N.; Winkler, aaO, § 54 Rn. 14).
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06
    Die beim Landgericht erhobene Erstbeschwerde ist - was der Senat als Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen hat (BGH, NJW 1982, 224 [226]; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 27 Rn 15) - bereits unstatthaft und daher unzulässig.
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 269/99

    Weigerung des Notars, eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06
    Daneben ist auch dann ein Rechtsmittel nach § 54 BeurkG gegeben, wenn die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung verweigert wird (vgl. BayObLG, FGPrax 2000, 41 [42]).
  • OLG Köln, 19.05.1999 - 2 Wx 18/99

    Einwand der "Schwarzgeldzahlung" gegenüber dem mit dem Vollzug eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06
    Die Vorschrift erfasst mittlerweile nicht mehr nur alle Fälle der Verweigerung der Urkundstätigkeit, sondern auch Handlungen des Notars im Rahmen der Verwahrung auf Anderkonto, der Vollzugspflichten nach § 53 BeurkG (Senat, OLGZ 1990, 397 [398]; Senat, OLGR 2000, 37 [38]) oder im Rahmen von sonstigen Treuhandtätigkeiten im Sinne des § 24 BNotO (vgl. die Nachweise bei Eylmann/Vaasen/Frenz, BNotO/BeurkG, 2. Auflage 2004, § 15 BNotO Rn. 32, 34; Eylmann/Vaasen/Limmer, aaO, § 54 BeurkG Rn. 1).
  • OLG Köln, 13.06.1990 - 2 Wx 16/90
    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06
    Die Vorschrift erfasst mittlerweile nicht mehr nur alle Fälle der Verweigerung der Urkundstätigkeit, sondern auch Handlungen des Notars im Rahmen der Verwahrung auf Anderkonto, der Vollzugspflichten nach § 53 BeurkG (Senat, OLGZ 1990, 397 [398]; Senat, OLGR 2000, 37 [38]) oder im Rahmen von sonstigen Treuhandtätigkeiten im Sinne des § 24 BNotO (vgl. die Nachweise bei Eylmann/Vaasen/Frenz, BNotO/BeurkG, 2. Auflage 2004, § 15 BNotO Rn. 32, 34; Eylmann/Vaasen/Limmer, aaO, § 54 BeurkG Rn. 1).
  • LG Schwerin, 23.04.1997 - 5 T 21/96
    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06
    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der von der Erstbeschwerde und der weiteren Beschwerde mehrfach herangezogene Beschluss des LG Schwerin vom 23. April 1997, 5 T 21/96 (abgedruckt NotBZ 1997, 138) durch Beschluss des OLG Rostock vom 20. März 2001, 1 W 137/01 (abgedruckt u.a. OLGR 2001, 485) aufgehoben und der Notar in dem dortigen Fall angewiesen worden ist, der Gläubigerin eine weitere vollstreckbare Ausfertigung seiner Urkunde zu erteilen.
  • OLG Frankfurt, 02.03.1981 - 20 W 157/81
    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06
    Insoweit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der rechtswissenschaftlichen Literatur allgemein anerkannt, dass ein Schuldner grundsätzlich auf die Entschließung des Notars zur Klauselerteilung durch ein Rechtsmittel keinen Einfluss nehmen kann (OLG Düsseldorf, FGPrax 1999, 34; OLG Frankfurt, OLGZ 1982, 201 [202]; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 204; Schippel/Reithmann, BNotO, 7. Auflage 2000, § 15 Rn. 82).
  • OLG München, 09.05.2008 - 31 Wx 31/08

    Notarbeschwerdeverfahren gegen die Ankündigung der Erteilung einer

    Das ist im Ergebnis zutreffend; richtigerweise hätte das Landgericht die Erstbeschwerde insoweit bereits als unzulässig verwerfen müssen (vgl. OLG Köln Rpfleger 2007, 154).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.05.2006 - 20 W 82/2004, 20 W 82/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10692
OLG Frankfurt, 04.05.2006 - 20 W 82/2004, 20 W 82/04 (https://dejure.org/2006,10692)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.05.2006 - 20 W 82/2004, 20 W 82/04 (https://dejure.org/2006,10692)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 20 W 82/2004, 20 W 82/04 (https://dejure.org/2006,10692)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 76

    KostO § 50 Abs. 1 Nr. 1
    Gebühren für Legitimationsprüfung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 154 AO, § 10 BeurkG, § 1 Abs 5 GwG, § 2 Abs 1 S 1 GwG, § 2 Nr 1 KostO
    Notarkosten für die Beurkundung einer Grundschuldbestellung: Notargebühr für eine von der kreditgebenden Bank veranlasste Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz und Kostenschuldnerhaftung des Grundschuldbestellers bzw. der Bank

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 50 Abs. 1 Nr. 1
    Gebühren für Legitimationsprüfung

  • Wolters Kluwer

    (Notarkosten für die Beurkundung einer Grundschuldbestellung: Notargebühr für eine von der kreditgebenden Bank veranlasste Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz und Kostenschuldnerhaftung des Grundschuldbestellers bzw. der Bank)

  • Judicialis

    AO § 154; ; BeurkG § 10; ; GwG § 1 Abs. 5; ; GwG § 2 Abs. 1 S. 1; ; KostO § 2 Nr. 1; ; KostO § 3 Nr. 2; ; KostO § 50 Abs. 1 Nr. 1; ; KostO § 50 Abs. 1 Nr. 2; ; KostO § 156 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    Notargebühr nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 KostO für Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz neben Beurkundung einer Grundschuldbestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwer eines Notars durch Aufhebung seiner Kostenberechnung; Entstehen einer Notarsgebühr bei Vornahme einer Legitimationsprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 434
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 20 W 387/01

    Notarkosten: Rechtsmittel des Notars gegen Herabsetzung seiner Kostenberechnung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2006 - 20 W 82/04
    Einer Anweisung der Dienstaufsicht zur Einlegung der weiteren Beschwerde bedarf es nicht (Senat, Beschluss vom 22.10.2001-20 W 387/2001; Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann: KostO, 16. Aufl., § 156, Rdnr. 76; Egon Schneider: Die Notarkosten-Beschwerde, § 29, Seite 118).
  • LG Mainz, 23.04.2003 - 8 T 79/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2006 - 20 W 82/04
    Nach Einholung der Stellungnahme der Dienstaufsicht vom 07.07.2003, für deren Inhalt auf Blatt 7 d. A. Bezug genommen wird, hat die Kammer die Beschwerde des Notars gegen die Beanstandung des Bezirksrevisors mit Beschluss vom 15.09.2003 - Az. 8 T 79/03- (Bl. 13-16 d. A.) zurückgewiesen und ausgeführt, es könne mangels ganz klarer Anweisungen und Ausgestaltungen keine über die im Rahmen der Grundschuldbestellung nach §§ 10, 40 Abs. 4 BeurkG dem Notar ohnedies obliegende Identitätsprüfung hinausgehende selbständige Bedeutung seiner Tätigkeit im Sinn einer gebührenpflichtigen Identitätsfeststellung angenommen werden.
  • OLG Frankfurt, 10.10.1988 - Not 4/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2006 - 20 W 82/04
    Diese Umstände brauchen deshalb für die Feststellung der Beteiligten nach § 10 BeurkG nicht in der Urkunde angegeben zu werden (OLG Frankfurt am Main DNotZ 1989, 640, 641).
  • OLG Jena, 27.05.2010 - Not W 18/09

    Geschäftswert eines Geschäftsanteils an gemeinnütziger GmbH bestimmt sich nach

    Der Kostengläubiger ist nicht nach § 156 Abs. 6 Satz 3 KostO a. F. von einer Kostentragung befreit, da er die weitere Beschwerde nicht auf Weisung seiner vorgesetzten Dienstbehörde eingelegt hat (vgl. OLG Frankfurt, MittBayNot 2007, 244 ff.).
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